Die /8er Benz in der Mainzer Fasnacht scheinen ausgestorben zu sein – Mainzer Kappenfahrt 2011

Heute fuhr wieder die Mainzer Kappenfahrt bei mir vorbei. Da fahren die Großkopferten der Meenzer Fasnacht meist mit normalen geschmückten Cabrios durch die Stadt und werfen die vom Rosenmontagszug übrig gebliebenen Kamelle. Nur ein Verein hat dafür spezielle Autos: Zum Landaulet aufgeschnittene Mercedes. Früher sind da min. zwei /8er Benz mitgefahren, aber die sind wohl endgültig ausgemustert. Ob man die irgendwie günstig abgreifen kann zum Schlachten?

Die ältesten Autos dieses Jahr waren zwei W116 S-Klassen…

Mainzer Kappenfahrt 2011

Mercedes Benz W116 Landaulet

…und zwei Mercedes W123.

Meenzer Kappenfahrt 2011

Mercedes Benz W123 Landaulet

Ansonsten ist inzwischen das Plastikalter eingetreten – gleich vier 190er (W201) sind inzwischen dabei.

Mercedes W201 Cabrio

Mercedes 190 Cabrio

Mercedes Benz W201 Landaulet

Mainzer Kappenfahrt 2011

Und sogar ein W124 Aufschnitt ist inzwischen dabei.

Mercedes W124 Landaulet

Ist immer wieder ein schöner Ausklang, diese Wagen zu sehen. Offenbar wirklich aufgehübschte lebende Leichen – warum hätten sie sonst die alten Stricher ersetzen sollen? Offenbar sind die inzwischen zu tot.

Der Rest der Kolonne ist für Oldtimerfreunde ziemlich langweilig, neue Mini Cabrios, viele BMW Cabrios, einige Porsche… Nur noch 2 Altfahrzeuge waren dabei. Ein 1303 Cabrio…

VW Käfer 1303 Cabrio Kappenfahrt Mainz

…und ein älteres VW Golf 1 Erdbeerkörbchen.

VW Golf 1 Cabrio Mainzer Kappenfahrt

Beides wohl Privatfahrzeuge von Clubmitgliedern. Im Erdbeerkörbchen wäre ich aber nur mit Tüte überm Kopf mitgefahren. Nicht wegen dem Auto an sich, aber mit Offenbacher Kennzeichen auf der Mainzer Fasnacht…

3 thoughts on “Die /8er Benz in der Mainzer Fasnacht scheinen ausgestorben zu sein – Mainzer Kappenfahrt 2011

  1. Kurzzeitkennzeichen für sowas gibts wohl auch nur in Faschingshochburgen…..

    Zitat:
    “Das Kurzzeitkennzeichen darf nur in den Fällen eingesetzt werden, die in
    ? 16 Abs. 2 FZV beschrieben sind:
    – Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, oder durch einen
    Prüfingenieur einer zur Durchführung von Hauptuntersuchung und
    Sicherheitsprüfungen anerkannten Überwachungsorganisation(Prüfungsfahrten)
    – Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen
    (Probefahrt)
    – Fahrten, die in der Hauptsache der Überprüfung eines Fahrzeuges an einen anderen
    Ort dienen (Überführungsfahrten)”

    Kein Fasching… 😉

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