Jetzt wirds langsam ernst…

Ihr erinnert Euch an meine Begegnung mit einem Skater? Heute kam Post:

Anhörung

Gut, das ist jetzt erst einmal eine Anhörung und kein Urteil. Aber die Beschuldigung steht. Ich nutze jetzt erst einmal die juristische Beratung, die mir kostenfrei als ADAC Plus Mitglied zusteht. Jetzt keinen Fehler machen, der mich unabsichtlich in die Scheiße reitet. Drückt mir die Daumen, daß ich die Geschichte mit der fahrlässigen Körperverletzung vom Tisch bekomme…

5 thoughts on “Jetzt wirds langsam ernst…

  1. Der Anwalt wird Dir vermutlich sagen, dass es wenig Sinn macht, Aussagen zu machen, weil Du Dich objektiv kaum entlasten kannst. Du kannst aber davon ausgehen, dass die Angelegenheit gegen eine kleine Spende in die Staatskasse eingestellt wird.

    Oder er sagt Dir, dass er das nicht beurteilen kann ohne Akteneinsicht. In dem Fall kannst Du schon mal für Anwaltskosten 250.- € beiseite legen.

    Ein persönliches Schreiben im Zusammenhang mit der Anhörung, mit Ausdruck des Bedauerns, Hinweis dass seitens des “Verletzten” kein Strafantrag gestellt wurden und bitte um Einstellung (evtl. gegen Geldauflage) kann das Verfahren für Dich günstiger gestalten.

  2. Hallo Bernd,

    gut, eine Verwarnung ist ein Betrag im überschaubaren Bereich. Allerdings gibt es hier schon einige Wackelpunkte, es ist ja schon darauf hingewiesen worden.

    fahrl. Körperverletzung? Der Skater ist afaik unverletzt. TatBestand nicht erfüllt.

    Skater auf Fußweg? Nicht erlaubt.

    (Zu) Enge Einfahrt? Verkehrssicherungspflicht der Stadt unzureichend?

    Ich würde mir eine jurist. Kurzberatung bei einem Fachanwalt in Anspruch nehmen. Die gibt es z.T. für einen Pauschalbetrag etwa im Gegenwert einer Tankfüllung. Mehr weiss die Anwaltskammer.

    Ansonsten würde ich mir trotzdem die Mühe machen, auf die Wache zu gehen. Von Auge zu Auge lässt sich evtl. etwas bewegen.
    Sicher gibt es die erwähnte Statistik der Dienststellen.
    Trotzdem: Noch ist das Ding nicht an die Staatsanwaltschaft raus, es ist erst die Anhörung.

    Auf die genannten Punkte hinweisen (alles diplomatisch)… Anbieten, Betrag x für nen guten Zweck zu spenden?

    Ansonsten: Der Betrag für die Ordnungswidrigkeit dürfte überschaubar sein.
    Und eine Ordnungswidrigkeit ist bedingt keine
    rechtskräftige Verurteilung, ergo keine Vorstrafe o.ä.

    Viel Erfolg.

  3. Ich wäre vorsichtig, mit dem Vorschlag einen bestimmten Betrag zu “spenden”!

    Je nach Beamten, der da gerade sitzt, deutet er das als Schuldeingeständnis, oder sogar als Bestechungsversuch!
    Dies ist mir nämlich genauso passiert.

    Nutze die Rechtsberatung, die kann Dir einige Tipps geben und danach ein persönliches Gespräch mit dem Polizeibeamten, evtl. mit Fotos von der Garageneinfahrt, ist sicher die beste Lösung.

  4. Also ,mit diesen Tatsachen im Rücken würde ich auf die Teilnahme am Rollator-Kasper-Theater verzichten,um nicht noch ein eventuelle weitere Auffälligkeit bei den Behörden zu erwirken.
    Wenn die Aus-Einfahrt tatsächlich so gefährlich sein sollte,geört sie geschlossen oder sie muss entschärft werden .Dieses kann oder muss dann durch Lichtzeichen ,Schilder etc. geschehen.Sonst müssen eben die Garagen entnutzt werden.Pech dann für alle,aber die Situation könnte es erfordern.
    Und thüss !

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