Online Petition: Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot für Oldtimer

Petition

Auch wenn es viele nicht wahr haben wollen: Das Sonntagsfahrverbot für LKWs über 7,5 to trifft auch viele Oldtimerfahrer. Und damit meine ich nicht nur die Freunde historischer LKWs. Oldtimertreffen finden meist am Wochenende statt und einige trailern ihre Fahrzeuge aus diversen Gründen. Und nicht selten ist das Zugfahrzeug ein als LKW zugelassener Transporter. Und egal, wie schwer das Gespann ist – wenn das Zugfahrzeug eine LKW Zulassung hat, dann gelten die Regelungen für LKWs über 7,5 to, also auch das Sonntagsfahrverbot. Das gilt z.B. auch für den VW Bus mit LKW Zulassung und Caravan am Haken – oder wenn ich an meinen Leichenwagen den Bestattungsanhänger kupple. Rein nach dem Gesetz dürfen diese Gespanne erst ab 22 Uhr sonntags auf die Piste. Sonst kann es teuer werden.

Einige Bundesländer haben interne Anweisungen, da eine Ausnahme zu machen, eine bundeseinheitliche Richtlinie gibt es aber nicht.

Gut, dass wir in einer Demokratie leben. In einer Petition an den deutschen Bundestag wird eine einheitliche Ausnahmeregelung gefordert. Und auch wenn es Euch vielleicht aktuell selbst nicht betrifft: Demokratie lebt vom Mitmachen. Schon alleine den anderen Oldtimerliebhabern zuliebe. Und wer weiß, vielleicht müsst auch Ihr irgendwann einmal sonntags einen Oldtimer trailern und bekommt nur ein als LKW zugelassenes Auto als Zugfahrzeug zur Verfügung gestellt.

Ich habe die Petition bereits online gezeichnet.

11 thoughts on “Online Petition: Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot für Oldtimer

  1. @ Rodriguez Faszanatas
    Was ist das denn für ne Argumentation? Kann ich auch:
    Wenn der Staat Oldtimerfahrer finanziell unterstützt, um technisches Kulturgut auf der Straße zu erhalten, aber der benachteiligte Nicht-Oldtimerfahrer (der meist weniger KFZ Steuer zahlt, wenn er einen Euro 2+ Kat hat und keinen mörder Hubraum) sich auf Oldtimertreffen diese Autos dann nicht ansehen kann, weil der Fahrer am Montag darauf keinen Urlaub nehmen kann für die Rückfahrt – da stimmt doch was nicht.

  2. Rodriguez Faszanatas?
    Hat “Gerfried” schon wieder eine neue Identität?
    Als benachteiligter Nicht-Oldtimerfahrer und Nicht-LKW-mit-Anhänger-Fahrer wird er garnicht auf so einem Treffen auftauchen, höchstens um die Originalität der verwendeten Schrauben oder Nieten zu prüfen. Für ihn nicht nachvollziehbar, dass man so etwas just-for-fun macht und möglichst wenig dafür ausgeben möcht.

  3. Ihr wollt Steuern sparen mit der LKW Zulassung und sonntags fahren trotz LKW Fahrverbot; also von Allem die Rosinen rauspicken, die Nachteile in Form von Auflagen sollen aber unter den Tisch fallen.
    Ist diese Argumentation objektiv gesehen so an den Haaren herbeigezogen und erscheint das nüchtern betrachtet wirklich nur mir unlogisch und unfair?

    Und mal ganz ehrlich, ein Leichenwagen oder eine DoKa ist nun wirklich kein LKW, seid lieber froh, dass es dieses Schlupfloch gibt anstatt es jetzt überreizen zu wollen.

    Ist vielleicht der falsche Ort um so etwas sachlich zu diskutieren, weil es hier um eigene Interessen und Emotionen geht.
    Ich wollte das als treuer Leser und bisher stiller Fan des Fusselblogs hier einfach mal einwerfen, ohne jemanden angreifen zu wollen.

  4. ähm..

    das istmir zu einseitig.

    es gibt diverse andere fälle: chefs mit lkw-zulassungen, wenn sonntags baustellenbesichtigung? verboten

    marktbeschicker / reisende händler: selbes prob: mit lkw sonntags-fahr-verbot

    zirkusse… freireisende, aussteiger, bewusst im wohnwagen wohnende leute

    private leute mit “lkws” zum steuern sparen, (ob nun wirklich kleinlieferwagen oder spritmonster, geländewagen auf lkw-zuassung): wenn man privat hilft, fährt, umzieht, wohnwagen zieht…. bevorzugt sonntags – jja… wäre verboten

    einzig die vermietungen haben ausnahme – soweit ich weiss??? auch für neue, reine lkws…

    und noch was dazu – wenn man freireisend wild campt… hat man 24 std bleiberecht; durch das sonntagsverbot – wenn zugfahrzeug lkw-zugeassen ist, bekommt man dann 48 std bleiberecht – is so!

    das ganze ding hat 2 seiten…

    kann man nich pauschalieren

    (demokratie… harhar… zahl und stirb, oder wir nehmens weg… laber mal nich von toller demokratie!! wir haben kein geld mehr…. wenn ich genug hätte – hätte!! – würd ich n kastenwagen getarnt als wohnmobil versteckt bauen, betten möbel als “ladung” – der staat macht doch garnix positives für die leute!! für die ohne geld oder mit wenig… demokratie – nee, geld-diktatur is das!)

  5. Das ganze ist offenbar soooo abwegig, dass NRW zu den Ländern zählt, wo LKW unter 7,5t am Sonntag auch mit Hänger fahren dürfen, solange es sich dabei um einen Sport oder Freizeitzweck handelt.
    Wo wäre das Problem, dass zu vereinheitlichen?

  6. @Rodriguez Faszanatas
    Du siehst da etwas KOMPLETT verkehrt: LKWs mit Oldtimerzulassung zahlen genausoviele Steuern, wie PKWs mit Oldtimerzulassung. Dadurch entsteht KEIN Steuervorteil.

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