Und ewig wiehert der Amtsschimmel

Ich war gestern bei der Zulassungsstelle in Mainz.

Ich hatte diesmal vorher online einen Termin ausgemacht. Verkürzt die Wartezeit doch um einiges, auch wenn ich Samstag den Termin gemacht hatte und Donnerstag der erste freie Termin war. Ein Punkt war der Nachtrag der Eintragungen in den Schein. Das war kein Thema.

Auf der Seite 2 ist noch viel Platz. Ich hab es noch nie auf eine Seite 3 gebracht. Herausforderung angenommen 😉

Ein weiterer Punkt war: Ich wollte beim Prolo ein leicht schmaleres Kennzeichen vorne abstempeln lassen. Obwohl dazu nichts in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) steht: Die Mainzer Zulassungsstelle stempelt keine Engschrift mehr. Also habe ich mich erkundigt, welches die Minimalbreite für zweizeilige Kennzeichen ist ohne Engschrift mit 2 Buchstaben und 3 Ziffern. Das sind 295mm. Also ein dementsprechendes Kennzeichen anfertigen lassen.

Die Mitarbeiterin am Schalter hatte das noch nie und zog Kollegen zur Hilfe heran. Es waren teilweise vier(!) Kollegen gleichzeitig am Recherchieren. Erste Argument: Das ginge nicht, das wäre Engschrift. Ernsthaft? Ist es nicht. Ich wurde unentspannt. Um Fassung gerungen. Sie können nachmessen, die Schilderaufeinander legen etc.

Nächstes Argument: Da muss ein Mindestabstand zwischen Rand und Buchstaben sein. Wie viel? Hat der Mitarbeiter nirgends gefunden. Angeblich fand er aber in der FZV die Angabe, dass ein zweizeiliges Kennzeichen 340mm Breite haben muss und ein einzeiliges 520mm. Dass es genug kürzere einzeilige gäbe – nein, das könne nicht sein.

Resultat nach einer Dreiviertelstunde am Schalter: Eintragungen im Schein, 295mm Kennzeichen nicht gestempelt.

Das wollte ich nicht auf mir sitzen lassen. Also habe ich die FZV im Internet durchstöbert. Die optische Ausführung ist in Anlage 4 geregelt. Einmal abgesehen davon, dass dort die Engschrift ganz offiziell geführt wird als zulässige Schrift, was steht da zu der Breite des zweizeiligen Kennzeichens?

Da steht nichts von einer absoluten Breite, sondern ein Größtmaß der Breite. Bedeutet, wenn die anderen Maße eingehalten werden, kann das Kennzeichen auch schmäler ausfallen. Der Abstand der Buchstaben zum Rand, der mir angekreidet wurde beträgt übrigens min. 8mm

Ich würde es Punktlandung nennen.

Also die Zulassungsstelle angerufen. Sie hatten noch offen, es wäre also theoretisch möglich gewesen, das gestern noch zu stempeln. “Das muss die Zulassungsstellenleiterin entscheiden. Die ist heute nicht im Haus”. Muss ich dazu jetzt noch etwas schreiben? Ich habe jetzt mein Anliegen per E-Mail vorgetragen. Mal sehen, wie sie antworten. Ich kann heute nicht zur Zulassungsstelle, ich erwarte wichtige Pakete. Man munkelt, Montag sei Heiligabend und Weihnachten lass ich mir nicht durch die Zulassungsstelle verderben.

7 thoughts on “Und ewig wiehert der Amtsschimmel

  1. Servus Klee – herzlich willkommen beim wiehernden Amtsschimmel 😉
    Hatte ähnliche Diskussionen mit der Zulassungsstelle in Limburg. Es ist schier unglaublich und grenzt schon an Amtsmissbrauch, wie hier willkürlich irgendwelche – nicht vorhandenen – Regeln, Abmessungen, etc. ausgelegt werden. Da ist man tatsächlich von der Laune und der Tagesform des Stellenleiters abhängig – einfach unfassbar. Bei meinen “Problemen” hatte ich bisher nach einiger Überzeugungsarbeit immer Glück. Wünsche dir viel Erfolg und Gesuld – und natürlich schöne Feiertage.
    Gruß Peter

  2. Schlimm, wer oder was da in unserer schönen (Bananen-)Republik so an den entsprechenden Stellen sitzen darf. Wenn ich mir immer mal wieder im hiesigen Käseblättchen die Stellenausschreibungen in der öffentlichen Verwaltung so anschaue, was da an Qualifikation (abgeschl. Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten + mehrjährige Berufserfahrung etc.) gefordert wird und das dann mit der recht armseligen Realität vergleiche….puuuh! Da kann ich auch ein Toastbrot einstellen, wenn selbst die einfachsten und plausibelsten Verordnungen nicht sitzen. Und dann immer diese selbstverliebte Unbeirrbarkeit. Was der Bauer nicht kennt, das frisst er nicht bzw. was Frau oder Herr Oberverwaltungsratsvizeersatzfachbereichsleitungsvollpfosten nicht kennt oder kennen will, ist nicht genehmigungsfähig, selbst wenn man ihm den entsprechenden Gesetzestext direkt unter die Nase hält. Ich dachte immer Marburg wäre nicht zu toppen, aber wenn die bei Euch in RP noch nicht einmal FE-Engschrift von der Normalschrift unterscheiden können, solltest Du als diplomierter Grafikdesigner denen vielleicht einmal Nachhilfekurse in Typographie anbieten! Gegen Gebühr natürlich – geregelt durch die für Otto Normalverwaltungsfachangestellten völlig intransparente, nur von Dir jederzeit spontan, vollumfänglich und nachträglich änderbare KLE’sche Gebührenverordnung 🙂

  3. Hi KLE, kleine Anekdote: Ein Kumpel hatte ein ähnliches Problem. Er hat für ein spezielles Auto ein kurzes Kennzeichen benötigt.
    Zuerst die üblichen Diskussionen “des geht net” “mache ma net” usw.
    Er hat den Beamten dann ein Bild des Autos gezeigt.
    “oh, der is abber scheh – do mache ma e Ausnahm”
    …versuchs mal mit Emotion. :o)

    1. Hab ich probiert. Sinngemäß: “Das ist ein Umbau? Na da können wir doch nichts dafür. Dann müssen Sie das so bauen, dass ein normales Kennzeichen Platz hat.”

  4. Deutsche Behördenäffchen…. da sitzen die Backpfeifen die zu nix zu gebrauchen sind und die werden vom Amtsleiter auch noch möglichst dumm gehalten.

    Hier trifft wieder mal klar zu: Wenn man nicht alles selber weis und selber kann dann kann man sich in diesem Land auch gleich nen Strick nehmen!

    Sei froh das du nicht arbeitslos bist. Die Leute in diesem Amt sind noch um ein vielfaches bekloppter und haben dazu noch viel mehr Macht!

  5. Idioten aufm Amt, anders kann man das wohl nicht bezeichnen.

    Nimm doch mal obenstehende Infos (die Skizzen) mit hin, die sollen doch mal ihre Argumentation vor dem tatsächlichen Sachverhalt rechtfertigen. Kann ja wohl nicht sein daß hier jeder Stempelklopfer das gerade so auslegt wie es ihm passt.

    Jedenfalls viel Erfolg!

    Wolfgang

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