Der Fusselblog Aprilscherz 2015

April, April! Natürlich war die Nachricht, dass mein Pirat Weltkulturerbe wird, eine Ente. Und ich denke, es haben die meisten auch geschnallt. Ich hoffe, ich konnte Euch aber trotzdem mit meinem traditionellen Aprilscherz gut unterhalten.

Alle über den Tag eingegangenen Kommentare habe ich inzwischen freigeschaltet. Nur während des Tages ist es einfach doof, wenn Kommentare die gutgläubigen Leser sofort aufklären.

Das war die Story:


Jetzt heißt es Gas geben!

Es ist ungefähr eineinhalb Jahre her, als ich auf einen Beitrag in einem online Forum stolperte. Es gibt Möglichkeiten noch weniger Steuern zu zahlen, als mit einem H-Kennzeichen, es geht komplett steuerfrei.

Eine Möglichkeit kann man nicht nachträglich erreichen. Anfang der 30er Jahre gab es die Möglichkeit, sich durch eine Einmalzahlung von der KFZ Steuer befreien zu lassen. Fahrzeuge, für die nachweislich damals diese Zahlung geleistet wurde, sind bis heute von der KFZ Steuer befreit.

Dann gibt es eine Befreiung von der KFZ Steuer für schwerbehinderte Personen. Aber das wünscht man keinem nur wegen der Befreiung von der KFZ Steuer.

Dritte Möglichkeit ist den Wagen von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklären zu lassen. Das haben bisher nur wenige Fahrzeughalter geschafft. Meines Wissens nach sind bisher 18 Fahrzeuge in Europa mit diesem Status ausgezeichnet worden. Voraussetzung ist wie beim H-Kennzeichen ein Mindestalter von 30 Jahren. Zudem muss das Fahrzeug Tuninggeschichte geschrieben haben. Das erste Auto, das es in Deutschland geschafft hat ist der Mattig Breitbau vom Manta B aus dem Kino.

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Auf der Tuning World Bodensee lernte ich ein Mitglied der Prüfungskommission kennen, der mitentscheidet, welche Fahrzeuge als Meilensteine des Tunings zum Weltkulturerbe erklärt werden. Ich stellte im meinen Pirat vor und er machte mir Hoffnungen. Ich war selbst erstaunt, dass er den Wagen bereits vorher kannte. Und er meinte, er habe das nicht alleine zu entscheiden, aber ich solle ruhig einen Antrag stellen, er würde sich dafür einsetzen, dass der Wagen den Status erhält.

Gestern bekam ich Post aus Bonn von der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. Ich soll am 23.04.2015 den Wagen der Kommission persönlich vorstellen. Mein Pirat UNESCO Kulturerbe?

Pirat

Ich werde es auf jeden Fall probieren. Wäre natürlich mit Auflagen verbunden. Ich dürfte den Wagen nicht weiter verändern und müsste ihn auch weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, um das Kulturgut der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Weiterhin muss ich mich verpflichten, den Wagen zu Ausstellungen zur Verfügung zu stellen. Aber da die Spesen gezahlt werden, ist das kein Problem.

Jetzt heißt es Gas geben, damit der Wagen am 23. gut dasteht. Drückt mir die Daumen, dass der Pirat das 19. Europäische mobile Weltkulturerbe wird!

36 thoughts on “Der Fusselblog Aprilscherz 2015

  1. wahrhaft automobiles Kulturgut – zeigt er doch schön, was fortschreitende Oxidation mit Blech macht. Allerdings wird es mit dem nicht mehr verändern schwer – was nützt es, wenn er in zwei Teile zerfällt.

    Happy Easter!

  2. Ist da nicht auch eine weitere Vorraussetzung, daß man verheiratet sein muss und im Alltag einen Dacia-Neuwagen bewegen muss?

    Was mir schon seit Jahren auffällt: einmal im Jahr herrscht hier verschärfte Zensur, da werden Beiträge gefiltert.

    Skandal! Skandal!

  3. Moin KLE,

    man bis zum 23.zigsten… das ist wohl nur mit einer Tauschkarosserie zu schaffen.

    Drücke Dir die Daumen, das er überhaupt noch mal Asphalt unter die Räder bekommt ;-).

    .. sollte er jemals bei DER Kommission ankommen, dann wünsche ich Dir viel Glück.

  4. Das ist ja mal interessant! Muss ich mir für meinen Volvo merken und gleich aufschreiben, am besten auf das Kalenderblatt, das hier auf meinem Schriebtisch liegt.

    Ach was – gestern war ja noch März, heute ist schon April? Das ging ja schnell …

    😉

  5. Wunderbar! Und die Ernennung wäre mehr als verdient und überfällig! Und Du hast es Dir auch verdient, nachdem das letztes Jahr mit den Friedensnobelpreis nichts wurde. War aber klar, dass Du gegen die starke Konkurrenz von Assad und Jong-Un keine Stiche hattest. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben!

  6. aber, … pssst!! – das ist sicher bloß ein Aprilscherz von der UNESCO (mit dem sie dich austricksen & an’s ranklotzen kriegen wollen, endlich mal die Karre fertig zu bekommen…) — fall da bloß nicht drauf rein!! 😉

  7. Mist, mein Wagen ist erst 20 Jahre alt, aber ich hoffe in 10 Jahren in den Kreis der Befreiten aufgenommen zu werden.

    Eingereicht habe ich den Wagen schon, Bilder habe ich im Mittelreheintal gemacht, ist ja auch Kulturerbe.
    Ich hoffe es hilft und daß die Eurokraten diese Regelung in 10 Jahren nicht ändern.

  8. Kannst du den Entfall der Steuerbefreiung im Falle einer Veränderung durch höhere Gewalt (Kaltverformung im Strassenverkehr, Hagel- oder Wildschäden..) dann jeweils auch bei der Versicherung geltend machen? Immerhin ist dann ja ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, der fest ans Auto gebunden ist….(was für ein Wortspiel gnihihi…)

    was war heute nochmal……

    Ach übrigens: Im Fall der Übernahme der Unesco durch die EU, die nach dem Abstossens Griechenlands an die arabischen Emirate wahrscheinlich wird, soll diese Steuerbefreiung wieder gekippt werden, da sie mit europäischem Recht nicht vereinbar ist!

  9. Gibts dann zur Belohnung ein grünes H-Kennzeichen?
    Vielleicht gibts für ein CD-Kennzeichen auch noch Rabatte, hinterher hast du Geld fürs Anmelden und Fahren. Würde ich drüber nachdenken…

    Hast dir was cooles einfallen lassen, den find ich gut!

  10. Ist Möglichkeit 1 auch ein Scherz?

    Vom Prinzip her weiß mittlerweile aber bestimmt jeder Stammleser, dass es am 1.4. einen Scherz gibt. Vielleicht mal für Verspätung sorgen, oder so.
    Gruß Sebastian

  11. Möglichkeit 1&2 stimmen. Es gibt tatsächlich Oldtimer aus den 30ern, die bis heute steuerfrei sind und auch die Steuerbefreiung für Schwerbehinderte kann man beantragen.

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