April April!

Natürlich war es ein Aprilscherz, dass mir behördlich untersagt wurde, meinen Pirat auf öffentlicher Straße abzustellen. Der Bock hat TÜV, ist legal angemeldet, also darf ich ihn natürlich auch überall abstellen, wo parken erlaubt ist. Aber der Aprilscherz hat im Fusselblog eine so lange Tradition, da musste ich dieses Jahr natürlich wieder einen raushauen. Gerade jetzt, wenn alle nur am Jammern sind und ihren Humor erst einmal suchen müssen.

Natürlich waren wieder die Kommentare manuell freizuschalten, um den Schein zu waren. Einige haben mitgespielt, einige habe ich auch erwischt – und wenn es nur für einen Moment war: so macht es Spaß.

Nachfolgend der Fakeartikel und natürlich war das gefakte Behördenschreiben ursprünglich nicht als Fake markiert, obwohl es erstunken und erlogen ist:


Behördenterror

Ich habe gestern mich lange bei der Zulassungsstelle herumgeärgert.

Was für komische Zeiten. Online-Termin vereinbaren, im Freien anstehen – wenigstens war das Wetter gut.

Ich bin ja umgezogen und leider ist bei meiner neuen Wohnung keine Garage dabei, weshalb eines meiner Autos immer als Laternenparker herhalten muss. Ein Kampf zu gewissen Zeiten, da einen Parkplatz zu bekommen und offenbar haben mich mehrere Nachbarn bei der Stadt angeschwärzt. Und so kam es zu diesem Schreiben:

Bitte was? Das ist doch Behördenwillkür! Da musste ich hin und Radau machen. Offenbar gibt es aber tatsächlich eine Rechtsgrundlage dafür, die ich gerade von einem befreundeten Juristen prüfen lasse.

Ich habe aber wenigstens darstellen können, dass es nicht so einfach ist in meiner Wohngegend einen Garagenplatz zu ergattern und da ich in einem anderen Stadtteil meine Tiefgaragenstellplätze nachweisen konnte, haben sie mir jetzt 2 Monate Aufschub gewährt…

23 thoughts on “April April!

  1. Der Fusselblog passt nicht ins öffentlich zugängliche Internetz. Sie werden daher aufgefordert, ihre Seite ins Darknet zu verlegen.

  2. Unser Dorf soll schöner werden!
    Aber laß die Hoffnung nicht sinken und sag den Behörden, Du verpflichtest Dich eine passende Garage bis zum 30.2. aufzutreiben!
    Aber etwas ähnliches ist mir in den 80er Jahre in der Bundeshauptstadt Bonn passiert:
    Da haben die Anwohner gebeten, den ramponierten R4 meiner Bekannten, die dort gewohnt hat (Villenviertel) und meinen Winterkäfer mit deutlichen Oxydationsspuren möglichst weit weg zu parken, damit sie nicht in Verbindung mit dem Schrott gebracht werden!

  3. Deinen Zorn kann ich gut verstehen. Ich kenne dieses Hickhack. Meine Karre wurde sogar per Parkkralle fixiert. Und das, obwohl sie ja angeblich das Stadtbild stören würde.
    Zwei Schnitte mit dem Winkelschleifer reichten für die Parkkralle. Allerdings brauchte ich 4 (!) Trennscheiben dafür. Jetzt warte ich seit 2 Wochen auf die Nachfrage, was denn wohl aus der Parkkralle geworden sei. Vielleicht bringe ich das Ding (mit neuem Schließzylinder) mal am Wagen unserer Bürgermeisterin an.

  4. Zwei Monate Zeit, um sämtliche Fahrzeuge in der Nachbarschaft zu fusseln und das Straßenbild Deinem Auto anzupassen-das ist eine echte Herausforderung, ich glaube, da ist ein Workshop-Wochenende angesagt.

  5. Hallo, ja das kenne ich auch als ich meinen AMG öfters in einer Öko Siedlung geparkt habe bekam ich auch solch ein Schreiben, Kannst nichts machen. Gruß schotte

  6. ja kenn ich ständig, ein Mercedes CLS Shootingbrake gehört auch nicht auf einen Behindertenparkplatz (auch nicht mit Ausweis) …
    April-April 😉

  7. Nein, dafür gibt es KEINE Rechtsgrundlage. Nicht bei ordnungsgemäß angemeldeten PKW. Darum steht da in dem Schreiben auch keine. Das ist ne leere Drohung, bei der ich erst Mal auf ne Knolle warten würde, um diese dann den Behörden um die Ohren zu hauen.

  8. regulär eingelöst, auf öffentlichem Grund – soll verboten sein, nur weil es “nicht zum üblichen Strassenbild” passt????
    diesen Paragraphen möchte ich sehen!

  9. Ich würde zum Arzt gehen und mir Attestieren lassen, lass sogenannte normale Autos und Fahrzeuge nach 1997 bei dir zu psychischen Problemen und starker Übelkeit mit heftigem Erbrechen führen wenn du dich reinsetzt. Da ja eines jeden Gesundheit unter allen Umständen geschützt werden muss, sollte dieses Pamphlet damit unwirksam sein!

      1. Das ist nur als Anhaltspunkt zu betrachten. Es gibt Autos die waren vorher scheiße und einige wenige die es erst später wurden. Der Abbau begann natürlich vorher, aber wenn man mal darüber nachdenkt, stellt man i.d.r fest, in den meisten Fällen wurden um dieses Jahr herum die letzten brauchbaren Abkömmlinge richtiger Autos eingestellt. Daher wäre das meiner Meinung nach ein ganz gutes Datum um Autos von Neuwagenscheiß zu unterscheiden, wenn es denn darauf ankommt, einen Zeitpunkt festzulegen mit dem man gerade noch klarkommt oder ab dem man wahlweise den Reichstag angreift oder sich ein Pferd kauft. Sowas wie dein Fall nun eben. Schließlich sollte man ja auch nicht nur an sich selbst denken, sondern nach Möglichkeit einen Präzedenzfall für möglichst viel Altblech schaffen!

  10. Realistisch gesehen klappt das mit dem Stellplatz aber nur, wenn Du danach das Garagentor von außen verschweißt. Schließlich gilt das mit der Störung des Straßenbildes nicht nur im ruhenden sondern auch im rollenden Verkehr.

    Wie viele Kommentare wohl heute auf die Moderation warten?

  11. Frag mich mal! Hier sind in einem wohnen in einem Nachbarviertel lauter Wohlstandsbürger. Die haben durchgesetzt dass dort im öffentlichen Parkraum nur unbeschädigte Fahrzeuge ab Baujahr 2000 abgestellt werden dürfen. Ihre aufgemotzten und / oder super restaurierten Oldies haben sie ja auf Privatgrundstücken stehen.
    Zum Glück wohne ich da nicht 😉

  12. höhö,
    … geschieht dir recht.
    Wie kann man so eine Mistkarre überhaupt auf öffentlichem Grund, finanziert durch meine Steuergelder, bewegen dürfen.

    Ich würde dir gerne zurufen: ‘…dann geh doch nach Drüben…’

    Aber HEUTE gewähren ich mal Gnade vor Recht. 😉

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