Das §21 Monopol ist gefallen!

Vieles, was ich baue, bedarf einer Einzelabnahme nach §21. Ich bin ja immer darauf bedacht, dass meine Fahrzeuge legal auf der Straße unterwegs sind. Während Dinge mit einem Gutachten, wie beispielsweise Felgen oder Fahrwerke von jeder Prüfstelle eingetragen werden dürfen, lag das Monopol für Einzelabnahmen, die mehr als nur eine Überprüfung des korrekten Einbaus nach Gutachten darstellen, in den gebrauchten Bundesländern ausschließlich beim TÜV, in den neuen Bundesländern bei der DEKRA.

Ich musste also beispielsweise mit der Aufbauänderung des Focht Titan zum TÜV. Ich arbeite da mit einem TÜV Ingenieur zusammen, der kompetent ist und sich an solche Umbauten wagt, also sah ich in diesem Umstand kein Problem. Trotzdem war es schade, dass es das Monopol gab, denn Konkurrenz belebt schließlich das Geschäft.

Am 15.02.2019 hat nun der Bundestag beschlossen, das Monopol zu kippen. Rechtsgültig wird es erst, wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, was nur eine Frage der Zeit ist.

Und dann kann man zu jedem GTÜ / DEKRA / GFÜ etc. Prüfer gehen und eine Eintragung nach §21 machen lassen? Natürlich nicht. Der Ingenieur der jeweiligen Prüforganisation braucht natürlich auch die entsprechende Ausbildung. Auch beim TÜV darf nicht jeder Einzelabnahmen. Aber es wird irgendwann Prüfingenieure anderer Organisationen geben, die Abnahmen nach §21 dürfen. Ich erhoffe mir dadurch übrigens nicht, dass andere Prüforganisationen großzügiger eintragen, als der TÜV bzw. die DEKRA. Auch die haben ihre Vorschriften und auch deren Job wackelt, wenn sie Sachen eintragen, die beispielsweise der Verkehrssicherheit schaden. Aber die Wahrscheinlichkeit steigt, einen Prüfer mit Arsch in der Hose zu finden, der sich auch einmal an eine Eintragung wagt, bei der sich sein Studium auch lohnt und nicht nur nach Gutachten einträgt. Denn es gibt nicht wenige Prüfer, die eigentlich Einzelabnahmen dürften, aber lieber nur nach Gutachten eintragen, weil sie sich einfach nicht mit ausgefalleneren Dingen beschäftigen wollen.

4 thoughts on “Das §21 Monopol ist gefallen!

  1. Ist das wasserdicht? Ich kenne einen guten GTÜ-Prüfer, der mit Verstand arbeitet und schon die ganze Zeit in den neuen Ländern eintragen durfte. Auch wenn mir momentan nix einfällt, was ich einzutragen hätte, ist die Info wichtig.

    Adios
    Michael

  2. Ja das ist wasserdicht und beschlossen. Fehlen nur noch die Prüfer mit der entsprechenden Ausbildung und Befugnis. Es war aber auch wirklich schon lange an der Zeit daß das möglich wird wie ich finde. By the way….der Server des Fusselblogs ist seit der Umstellung unendlich lahm geworden….es dauert ewig bis er reagiert.

  3. Ich glaube nicht, dass sich da was ändert…

    Die AaS bei Dekra & Co. haben auch bisher nicht am Hungertuch genagt und müssen jetzt nicht auf Teufel komm raus Einzelabnahmen durchprügeln. Und den Prüfern, die umsatzgeil sind, wird man früher oder später auch dazwischenhauen…

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