Die erste Kontrolle kann kommen.

Geschafft! Der TÜV ist zufrieden mit den Nachbesserungen, jetzt habe ich es schwarz auf weiß in Händen:

Schönes Behördendeutsch, oder? :.
Das Ganze muß noch bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, eine reine Formsache. Dann fährt es sich viel entspannter, falls man doch mal von der Polizei angehalten wird. Wundert mich eh, daß die bisher den Wagen noch nie rausgezogen haben. Die kennen mich offenbar doch inzwischen und wissen, daß meine Kreationen sich trotz aller Abenteuerlichkeit an der StVZO orientieren.

29 thoughts on “Die erste Kontrolle kann kommen.

  1. kommt mir immer noch komisch vor…. umbauen zum eintragen…. aber… gut 😛 ok… ich habs zum provo gemacht, als ichs noch tat *gg (und die eine karre nich für arbeit brauchte, da wars egal *zugeb) meinen frontrammbügel wollten se nich, an die plastestossstange getackert – danach gab ichs auf weil war zu standard legal *ööööhhh

  2. Kennzeichen sitzt trotzdem immernoch auf der falschen Seite, ist auch nicht dort eingetragen, wenn sich entweder ein Prüfingenieur oder aber ein Polizist auskennen würde, fährt es sich nicht mehr so entspannt.

    Wundert mich, dass der Ingenieur sowas einträgt.

  3. Bevor ein falscher Eindruck entsteht, ich freue mich für dich. Immer schön, wenn man alles so durch bekommt, wie man es gemacht hat.

    Schwächen der Geschichte sollte man jedoch kennen und auch anderen mit auf den Weg geben.

  4. Tja dann mach dich mal schlau….
    Der ? 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen. in der StVZo ist nämlich durch das Inkrafttreten der FZV abgeschafft….
    Diese jedoch definiert nur Mindesthöhe und maximale Höhe und die zulässige Neigung des Kennzeichens, jedoch nicht die Seite 🙂
    Einige Lieferwagen und Allradler haben die Kennzeichen schon ab Werk auf der rechten Seite (z.B ISUZU, Opel Monterrey) um mal nur die älteren Modelle zu nennen.

  5. Es ist ja nicht, dass ich mich nicht schlau gemacht hätte. Hab ich damals schon, als ich dass Thema zum ersten Mal angesprochen habe. Ich mach es aber gerne nochmal.

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    FZV ?10: (6)1: Anbringung des aKZ bei Frzgen. mit min. vier Räder muss RiLi 70/222/EWG entsprechen.

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    RiLi 70/222/EWG

    2 . LAGE DER ANBRINGUNGSSTELLEN UND ANBRINGUNG DER KENNZEICHEN

    Die Anbringungsstellen sind so zu gestalten , daß sachgemäß angebrachte Kennzeichen folgende Merkmale aufweisen :

    2.1 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Längsachse

    Die Mitte des Kennzeichens darf nicht rechts von der Längssymmetrieebene des Fahrzeugs liegen .

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    Viel Spass beim Überprüfen. Ich hoffe sie gehen….

    Hier die Links:

    http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31970L0222:DE:NOT

  6. Wie gesagt, ich gönne es gerne. Und das aKZ ist laut Schein mE nicht HR eingetragen sondern nur tiefer. Ein Findiger bekommt’s raus und unterstellt, dass es umgehängt wurde.

  7. Mann, mann, mann. Da hat aber einer ne wunderbare Bewerbung für den Pokal „Schlaupuper des Jahres“ abgegeben.

    Also erstens:
    Die FZV trat am 25.07.2009 in Kraft, ich hab den Paragraphen nicht gefunden, aber es wäre logisch, daß es für Fahrzeuge, die vor dem Stichdatum zugelassen wurden, Bestandsschutz gilt. Wäre nämlich ne Zumutung, wenn z.B. alle Isuzu Trooper plötzlich illegal unterwegs wären.

    zweitens:
    Wenn das in den Papieren steht, dann steh dabei kein Datum. Bedeutet: Es könnte vor Inkrafttreten der FZO eingetragen worden sein -> da greift ebenfalls der Bestandsschutz

    drittens:
    Der TÜV hat Fotos gemacht, bedeutet, es ist eindeutig nachzuweisen, daß das Kennzeichen bei der Eintragung rechts war.

    viertens:
    Das 32BQP wurde 12x kontrolliert mit dem kennzeichen angeblich auf der Falschen Seite und ich wurde deshalb unverständlicherweise noch nicht erschossen.

    fünftens:
    Es ist toll, daß unbedingt schlafende Hunde geweckt werden müssen, nur damit ein Schlaupuper recht hat – wenn er ja recht haben sollte. Schließlich is das hier nicht am Stammtisch diskutiert, sondern öffentlich im Netz zu lesen. Und diese Mentalität kotzt mich an! Und am Ende bin ich der Arsch, wenn ich das lösche…

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    Also erstens:
    Die FZV trat am 25.07.2009 in Kraft, ich hab den Paragraphen nicht gefunden, aber es wäre logisch, daß es für Fahrzeuge, die vor dem Stichdatum zugelassen wurden, Bestandsschutz gilt. Wäre nämlich ne Zumutung, wenn z.B. alle Isuzu Trooper plötzlich illegal unterwegs wären.
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    Richtig ist, dass die letzte Version der FZV am genannten Datum in Kraft getreten ist, es gab schon ältere Versionen. Diese sind wahrscheinlich neuer als das Frzg. aber älter als die Eintragung. Unberührt davon ist die RiLi von 1970. Weiterhin hat der andere oben richtig festgestellt, dass die Anbringung vorher im ?60 StVZO geregelt war. Aber ich habe keine Lust, da jetzt nach zu suchen.

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    zweitens:
    Wenn das in den Papieren steht, dann steh dabei kein Datum. Bedeutet: Es könnte vor Inkrafttreten der FZO eingetragen worden sein -> da greift ebenfalls der Bestandsschutz
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    Im Zweifelsfall ist es trotzdem kein Problem, nachzuvollziehen, wann eine Eintragung gemacht wurde, ich glaube dass weiß hier jeder. Spätestens, wenn du, wie unten angegeben, die Bilder rausholst, um zu beweisen, wo das aKZ zum Zeiptpunkt der Eintragung (!) montiert war.

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    drittens:
    Der TÜV hat Fotos gemacht, bedeutet, es ist eindeutig nachzuweisen, daß das Kennzeichen bei der Eintragung rechts war.
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    Was den Ingenieur trotzdem nicht entlastet. Du bist damit aus dem Schneider.
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    viertens:
    Das 32BQP wurde 12x kontrolliert mit dem kennzeichen angeblich auf der Falschen Seite und ich wurde deshalb unverständlicherweise noch nicht erschossen.
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    Du wirst ja auch nicht müde, die Sache zu betonen. Ist ja prinzipiell auch eine Nebensächlichkeit in Anbetracht der restlichen Umbauten. Das führt meistens zu einer Art „Ablenkung“. Was am Fakt aber nichts ändert.
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    fünftens:
    Es ist toll, daß unbedingt schlafende Hunde geweckt werden müssen, nur damit ein Schlaupuper recht hat – wenn er ja recht haben sollte. Schließlich is das hier nicht am Stammtisch diskutiert, sondern öffentlich im Netz zu lesen. Und diese Mentalität kotzt mich an! Und am Ende bin ich der Arsch, wenn ich das lösche…
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    Dann würde ich vorschlagen, du deaktivierst die Kommentarfunktion, ich weiß allerdings nicht, wie wichtig dir die „Toll gemacht“ / „Super“-Kommentare sind, die sich aber mit der Sache selber nicht auseinander setzen. Von mir aus lösche alle meine Beiträge.

    Aber bedenke, ob du hier in Zukunft weiterhin Umbauten veröffentlichst, bevor sie eingetragen sind, schleißlich könnte jmd. mitlesen und dir auflauern, um dann abzukassieren.

  9. Und am Ende bin ich der Arsch, wenn ich das lösche…

    Dann würde ich vorschlagen, du deaktivierst die Kommentarfunktion, ich weiß allerdings nicht, wie wichtig dir die „Toll gemacht“ / „Super“-Kommentare sind, die sich aber mit der Sache selber nicht auseinander setzen. Von mir aus lösche alle meine Beiträge.

    …quod erat demonstrandum

  10. Hey 9247, wenn dir nicht gefällt was hier läuft musst du es ja nicht lesen und erst recht nicht kommentieren.
    Lass die Leute in Ruhe ihrem Hobby nachgehen, erst recht wenn man wie KLE versucht alles sicher und entsprechend den Vorschriften zu machen.
    Ich denke der Prüfingenieur weiß was er macht

  11. Lies genau, ich habe mehrfach betont, dass ich es ihm gönne.

    Aber man kann ruhig darauf hinweisen, dass KLE das „an der StVZO orientieren“ durchaus Ernst meint. Und da sämtliche Leute, die hier etwas anderes behauptet haben, nichts mehr zum Thema schreiben, denk ich mir meinen Teil…

  12. @9247 welches Schicksal ist Dir in Deiner Kindheit widerfahren? Aufgewachsen im manilagrünen VW Derby? Oder war es gar ein jagdgüner Opel Corsa TR?. Oder im Walldorfkindergarten zu oft Deinen Namen vortanzen müssen? Also wenn Du mal drüber reden willst……………………….da gibts andere Foren!

    Kennste eigentlich Hr. Dr. Barth?

    http://www.youtube.com/watch?v=5KT2BJzAwbU

    Gruß Joschy

  13. Normalerweise nicht meine Liga, dieser Ton.

    Aber: Ich bin wohl nicht der einzige, der hier keine Ahnung hat (wovon ich, im Hinblick auf den Gesprächsverlauf nicht überzeugt bin)….der Satz stammt nicht von Barth, sondern von Dieter Nuhr.

  14. 1) es war dieter nuhr..
    2) ich war jetzt am mittwoch beim tüv bei der nachprüfung und meine kennzeichenversetzung nach rechts unten wurde zuerst bemängelt da keine eintragung vorhanden war. auf mein nörgeln haben 2!! tüv-prüfer nochmal genau nachgeschaut und dann festgestellt für das aKZ hinten gibt es nur eine bindende mindest- bzw höchsthöhe…
    mag sein das die auch keine ahnung haben aber die haben extra zu zweit unterlagen gewältzt weil sie es selber auch wissen wollten 😉 und wenn die es schon nicht wissen..wohl auch kein polizist der bei der eintragungsmenge wohl auch nicht mehr ganz genau hinschaut…haunse rein derMatze

  15. @9247 Aber: Ich bin wohl nicht der einzige, der hier keine Ahnung hat

    Volltreffer! Endlich haste es kapiert;-)))Jetzt mach was draus!
    Bzgl. des Ton: Heul doch!

    Allerherzlichste Grüße

    Joschy

  16. @Matze:

    Keine Ahnung, was die machen. Ich selber hatte die Fragestellung noch nicht, da ich bei mir das vaKZ meistens nach VL schraube, bzw. beim jetzigen Frzg. garnicht versetze.

    Aber wenn ich die oben zitierten Text, die ugegebener Maßen, etwas verschachtelt sind, durchgehen, kann ich auf nichts anderes schließen.

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