Die Erleuchtung kommt….

Hatte doch irgendwer gemeint, ich könne die Munga Heckleuchten nicht nehmen, weil die rote Kammer keine Zweifadenbirne hat für Brems- und Rücklicht. Pfffrt! Meine Heckleuchten haben das jetzt.

Die Birnchenaufnahme ist aus nem Lampenträger einer Chrompassat Heckleuchte entnommen. Habbich wirklich genug von.

Mehr habe ich am letzten Abend nicht für den Pirat gemacht. Nicht, daß mich der Umbau den ganzen Abend beschäftigt hätte, aber da waren noch andere Dinge. So hat Michael seinen Hänger bei mir geleert. Da waren noch immer die sperrigen Sachen von der Schlachtung des Rennwagens drin.

Und die Teile mußten irgendwo ihren Platz finden.

Und dann war da noch das Problem, daß eine der Webcams nicht mehr funzte. Ich hatte ne neue besorgt, die aber dann trotzdem keine Bilder lieferte. Also am Rechner kamen die Bilder an, nicht aber im Netz. Ich mußte mit den Einstellungen länger rumspielen, bis das wieder ging.
Ich hab daheim noch ein olles Kamerastativ gefunden, an dem ein Bein weggebrochen war. Das habe ich privisorisch repariert und die neue Cam dran befestigt.

Es gibt jetzt wieder Bilder aus 2 Perspektiven. Und mit dem Stativ dürfte ich die Cam auch besser positionieren können – wenn ich Bock zu habe 😉

10 thoughts on “Die Erleuchtung kommt….

  1. Ist trotzdem normal nicht zulässig, weil die Streuscheibe nur für eine der beiden Lampen geeignet ist, ww. Rücklicht oder Bremslicht. Vermutlich Rücklicht.

  2. Beim Munga läuft das Bremslicht über die gelbe Scheibe (Blinklicht). Somit ist die rote wohl nur für Fahrlich ausgelegt. Diese Leuchte wurde aber nicht nur im Munga verbaut, sonder in vielen Bundewehrfahrzeugen (auch LKW) aus dieser Zeit. Evtl. gibt es da auch schon welche, die auf der Roten Streuscheibe “bremsen”
    Gruß Dietje

  3. die Lampe hat kein Prüfzeichen und ist so nicht zulässig. und selbst wenn sie eins hätte dann nicht in dieser verwendung / umrüstung. sie wäre also nur nach einer (unbezahlbaren) einzelabnahme mit lichttechnischer prüfung zulässig.

    ich will hier nicht päostlicher sein als der papst und bin sicher auch kein tüff-fanatiker, aber gerade unzulässige beleuchtung ist ein gefundenes fressen für jede polizeikontrolle (und hu) – und die hast du ja häufiger bei deinen kisten 😉

    es gibt haufenweise coole rückleuchten mit prüfzeichen, mach lieber was anderes ran

  4. Ich könnte jetzt noch erzählen, daß in den Prüfzeichen z.B. der Einsatzzweck kodiert und – ach, halt, Du willst es ja nicht hören 😉

    Bitte dann auch irgendwann die Mängelkarte bloggen.

  5. Bleibt aber noch die Sache dass “jeder Eingriff in den Scheinwerfer dessen Betriebserlaubnis erlöschen lässt” – sprich selbst ein SW mit E-Prüfzeichen ist dann nicht mehr “TÜV-ok”.
    Ist zwar totaler Schwachsinn, weil Du/KLE ihn ja verbessert ha(s)t, aber ist leider so.

    Aber welcher TÜV-Prüfer erkennt das Teil als Munga-Rücklicht, weiss dass da nur eine 1-Faden Lampe drin war & baut das Teil auseinander wenn alles funktioniert & äußerlich nichts vom Umbau zu sehen ist?
    Also Kopf hoch Digger & dran mit den Teilen.
    (ausser der Prüfer ließt leidenschaftlich den FUSSELBLOG ;)-)

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