Der Kampf gegen Vorschriften

Ich habe schon sehr lange ein Projekt im Kopf, das wieder einmal an anderen Vorschriften hängt, wieso ich es bisher nicht realisiert habe. Doch von Anfang an. Es sollte bekannt, dass ich neben Autonerd auch ein großer Fastnachter bin. Ich habe ja meine eigene Fastnachtsgarde, die Meenzer Jägergarde. Und diese Garde besteht nur aus einer Person, mir.

Der Prolo ist der offizielle “Mannschaftstransporter” der Garde. Und ich hatte schon einmal die Idee, mit genau diesem Wagen beim Rosenmontagszug in Mainz mitzufahren. Das wurde aber immer im Keim erstickt. PKW auf dem Umzug in Mainz? Geht nicht! Da machen wir keine Ausnahme.

Wirklich? Denn ein PKW fährt immer mit – der wohl größte Sympathieträger des Umzugs: Die Zugente.

Foto: www.fastnachtsfotograf.de

Unter der Zugente steckt nichts Anderes, als ein VW Käfer. Der wurde übrigens inzwischen umgebaut auf E-Antrieb, weil sie mehrere Jahre wegen technischer Probleme ausgefallen war. Was wäre also, wenn der PKW nicht wie ein normaler PKW aussehen würde?

Also schrieb ich ein Mail an die Zugleitung – es kam keine Antwort. Eine Totgeburt? Für viele wäre an dem Punkt wohl Ende der Diskussion. Aber wie das eben so läuft. Vergangenes Wochenende war ich DJ auf dem Sommerfest des MCV, das ist der Verein, der den Umzug organisiert und mir wurde einer der Zugleitung vorgestellt. Und wenn man mit den Leuten persönlich redet, ist das schon etwas Anderes. Da kam kein klares “nein” mehr. Ich solle es eben mal im Zuge der Anmeldung zum Umzug probieren, ob es zugelassen wird.

Klar, dass ich ein Fahrzeug angemeldet habe. In der Anmeldung stand, das Fahrzeug muss der Umzugsordnung von 2018 entsprechen. Was steht da drin?

“10. Fahrzeuge
Es dürfen nur solche Fahrzeuge teilnehmen, die den Auflagen entsprechen, eine Sondergenehmigung durch TÜV-Gutachten besitzen und von der Zugleitung zugelassen sind. Die Verkleidung der Zugmaschine (Bodenabstand 0,30 m) ist zwingend vorgeschrieben. Es ist nicht gestattet, fremde Fahrzeuge jeglicher Art in
den Zug einzuschleusen. Die Benutzung von straßenzugelassenen Fahrzeugen (PKW/Transporter) z. B. als Verpflegungswagen ist nicht zulässig. Nicht zugelassen sind auch große Zugmaschinen (Abmessungen beachten), die das Gesamtbild von Aktiven- und/oder Motivwagen empfindlich stören. Diese sind 12 Wochen vor dem Rosenmontagszug schriftlich vom MCV zu genehmigen. Zugmaschinenfahrer müssen über eine für das Zugfahrzeug notwendige Fahrerlaubnis verfügen und unterliegen einem absoluten Verbot von Alkohol (0,0 Promille) und/oder sonstigen Rauschmitteln (z. B. Drogen). Bereits im Verdachtsfall (z. B. Alkoholgeruch) ist mit einem sofortigen Ausschluss des Betroffenen zu rechnen.”

Ok. Straßenzugelassene Fahrzeuge als Begleitfahrzeuge sind nicht zulässig. Aber ich will ja kein Begleitfahrzeug, das Auto soll mein Komitee Wagen werden. Also beim TÜV durchgefragt, bis ich denjenigen am Rohr hatte, der die Gutachten macht und nach den Voraussetzungen für ein erfolgreiches Gutachten haben müssen.

Die Fahrzeuge müssen:

    • eine Zulassung haben (Anhänger also beispielweise aufgebaut auf einem Anhänger, der Papiere und eine Fahrgestellnummer hat)
    • ein Geländer mit min. 1m Höhe
    • einen rutschfesten Boden
    • Bis 30cm zur Fahrbahn hin verkleidet sein – auch die Räder, damit niemand unter das Fahrzeug kommen kann.
    • und es wird die maximale Personenzahl geprüft, die mitfahren dürfen
    • verkehrssicher sein (funktionierende Bremsen etc.)

Der Prüfer, war durchaus erst einmal irritiert, als ich ihm erklärt habe, was ich vorhabe, riet mir zu einem Anhänger. Aber letztendlich hatte er keine Argumente, die gegen den Umbau eines PKW sprechen.

Mit meinem TÜV Prüfer hatte ich auch schon einmal darüber gesprochen und grundsätzlich war er mit Einschränkungen offen für den Umbau. Ich habe inzwischen sogar meine ursprünglichen Pläne umgeworfen bzw. entschärft. Ursprünglich wollte ich aufs Dach, aber im Kofferraum stehe reicht eigentlich. Zur Illustration ein Bild, wie ich mir das vorstelle:

Bei dem Bild geht es nur ums Prinzip: Natürlich muss das viel lustiger/absurder werden. Als Basis hatte ich jetzt einmal einen Fiat Panda genommen – obwohl ich ja nie wieder einen Fiat haben wollte. Warum? Ich würde gerne ein vorab zum 25km/h Auto als Basis verwenden. Also einen normalen PKW, der auf 25km/h gedrosselt wurde durch Sperrung der höheren Gänge und auch der Beschränkung der Drehzahl. Und das sind wohl vornehmlich Autos, wie Fiat Panda, Seat Marbella etc. Heute ist es nicht mehr möglich, ein Auto umzubauen für eine 25 km/h Zulassung. Die Gesetzeslücke wurde geschlossen. Aber die so zugelassenen Autos haben Bestandsschutz.

Für den Umbau an sich bringt das absolut keinen Vorteil. Änderungen müssen genauso gewissenhaft durchgeführt werden, als wäre es ein normales Auto. Genauso müssen sie den Zulassungsbestimmungen erfüllen. Und sie müssen auch eingetragen werden. ABER: Ich kann das Ding dann auf Versicherungskennzeichen zulassen. Keine KFZ Steuer, nur ca. 50€ Versicherung/Jahr und trotzdem legal auf Straßen bewegen – wenn auch saulahm. 25km/h eben. Und vor allem darf man es auch so parken.

Noch warte ich auf die finale Zusage vom MCV, aber eigentlich können sie nicht nein sagen. Ab da suche ich so einen 25km/h Panda etc. für kleines Geld. Also wenn einer was hört – Kleinanzeigen etc. verfolge ich schon länger zu dem Thema. Und ich kann schweißen.

Sollte ich die Zusage jetzt bekommen, hat das Projekt Vorzug. In der Umzugsordnung steht, dass das Fahrzeug 12 Wochen vorher genehmigt werden muss. Das ist im November…

9 thoughts on “Der Kampf gegen Vorschriften

  1. Ist die Begrenzung auf 25 km/h in deinem Kopf fix?
    Ich war mal auf nem Umzug, da wurden die regionalen und überregionalen Weinmajestäten mit Hofstaat in damals aktuellen BMW-Cabrios chauffiert – der Werbeeffekt des sponsernden Autohauses war aber für die Füße, weil die Kupplung(en) der Fahrzeuge gestunken & gequalmt haben. Mir wäre bei dem zu erwartenden stop-&-go bei so einem Umzug nen Fahrzeug mit Automatik als Basis wichtig. Soweit ich weiß gab es den PandaMarbella nur mit Schaltgetriebe…

  2. Noch nen Gedanke: an ein altes „Papamobil kommt man wohl nicht ran, oder? 😉

    Ist für das Schrittgeschwindigkeitsgezockel ein Fahrzeug mit Untersetzungsgetriebe vielleicht geeignet? Suzuki Samurai fällt mir spontan ein, der hat auch schon quasi ne Plattform im Heck.

  3. Is schon wieder 1.April? 😉

    Fällt unter Bestandschutz denn auch der Xte Besitzer nach dem 25km/h-Umbau?

    Automatik wäre auch mein Ansatz, da muss Dein Fahrer immer nur das Bremspedal bedienen. Stundenlang Kupplung-Treten fänd ich nicht so toll. Spontan fällt mir ein Suzuki Wagon Automatik ein, der hat viel Platz. Und damit Du drin stehen kannst, vielleicht ein Twingodach umgedreht einbauen, so daß es nach vorne öffnet.

    Und was happyc im ersten Beitrag schrub, dürfte Dich ja sehr an die ollen Kappenfahrten mit den noch olleren Benzen erinnern.

  4. Thema Kühlung bei stundenlangem Schritttempo (wenn überhaupt) ohne Fahrtwind will auch geplant sein. Den ADAC lässt die Zugleitung vermutlich auch nicht mal eben dazwischen. 😉

  5. Moin KLE,

    ich mal wieder.
    Dürfen es wirklich nur 25 km/h sein oder geht auch ein Mopedauto mit 45 km/h?

    Dabei denke ich an Aixam, ligier, Microcar
    https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Aixam_500.4_Pick_Up_%2844140815284%29.jpg

    Diese Mopedautos haben meißt ein 2 Zylinder Diesel mit Variomatik. Anbei eine Adresse, vielleicht haben die ja eine Leiche in Zahlung genommen, die Du günstig schießen kannst.

    Email: rensingautos@mobile.de

    Gruß vom Nordlicht

  6. Ich freu mich ja schon auf die Fern-Bedienung des Fahrzeugs stehend vom Kofferraum aus. Oder verdoppelt die Garde die Mitgliederanzahl?!

  7. @Fuchs: evtl. genehmigt Diktator KLE ja einen Gast-Gardisten. Oder er führt vorübergehend die Sklaverei ein für den Chauffeurs-Job.

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