Letzthin kam ich in die Tiefgarage, wo der Kübel abgestellt ist und es war ein Zettel am Scheibenwischer. Ich befürchtete schon das Schlimmste. Der Hausmeister, der meint, ich soll den Müll mal entsorgen oder sowas in der Richtung – aber nein:
Wer will sich denn sowas antun?
Ich habe ihm ne SMS geschickt, daß der Wagen nur gegen ein SEHR unmoralisches Geldgebot verkauft wird. Glaube aber nicht, daß das jemand ausgeben würde. Vielleicht hoffe ich das sogar. Auch wenn ich immer gesagt habe, daß der Kübel prinzipiell verkäuflich ist, irgendwie gehört der Wagen zu mir. In fremden Händen würde der eingehen…
Jeder, der sich gegen Scheibenwischerwerbung (Visitenkaten, Flyer, etc am eigenen PKW) wehren will, kann sich beim zuständigen Ordnungsamt informieren, wie die Regelungen vor Ort sind und in welcher Form gegebenenfalls eine Anzeige eingereicht werden kann.
Zumeist wird diese Werbeform als Sondernutzung der Straße angesehen -> siehe Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.07.2010 (Az. IV-4 RBs 25/10). Dafür braucht man dann gemäß der entsprechenden Satzung der Stadt VOR dem Verteilen eine kostenpflichtige (!) Genehmigung. Viele Städte erteilen absichtlich nur selten diese Genehmigungen, da sie löblicherweise diese Werbeform ihren Bürgern und ihrer Stadtreinigung ersparen wollen. Wenn man trotzdem diese Werbung am PKW vorfindet (es muss nichtmal der eigene sein!), kann Anzeige beim Ordnungsamt erstatten. In welcher Form das geschehen soll, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Oft reicht eine Email mit Ort und Datum des Vorfalls sowie Beweisfotos von der Werbung am PKW und vom Kennzeichen des betroffenen PKW. Insgesamt also ca. 15 min. Arbeit, die den illegalen Werbetreibenden bis zu 200? kosten können (im Wiederholungsfall auch mehr) und einem selbst das gute Gefühl geben, dass man sich zumindest ein bißchen gegen diese Plage wehren kann!