Auf der Suche nach der Lücke

Mir machen ja online Recherchen Spaß. Irgendwelche Lücken finden, wie man etwas am Fahrzeug legalisiert. Leute finden, die sich auskennen. Das Netzwerk erweitern etc. Und auch der TÜV Ingenieur, mit dem ich zusammenarbeite hat da ein wenig Spaß dran und unterstützt mich dankenswerterweise.

Nun hatte ich ja schon die Idee geäußert, ein Auto für Fastnacht umzubauen auf Basis eines auf 25km/h gedrosselten Autos. Ich habe die Dinger schon live im Straßenverkehr gesehen, es gibt sie wirklich. Ich erinnere mich an eine Geschichte aus den 80ern. Damals hatte in Fiat Autohaus so ein Auto bei einer Tombola als Hauptpreis gestiftet und der Gewinner konnte nichts damit anfangen und hatte sich quasi über den Gewinn geärgert.

Irgendwie habe ich gehört, dass ein Umbau und eine Zulassung heute noch möglich ist, aber heute geht das nur noch auf normalen Kennzeichen. Ein Hersteller solcher Drosseln schreibt auf seiner Homepage ausdrücklich, dass es verboten ist, ein heute umgebautes Auto auf Versicherungskennzeichen zu bewegen.

Aktuelle Gesetzteslage ist, dass Leichtkraftfahrzeuge ein Maximalgewicht von 425kg haben dürfen, als Diesel maximal 500 ccm, als Benziner gar nur 50 ccm. Damit ist z.B. so ein gedrosselter Fiat Panda nicht abgedeckt.

Es gibt in deutschen Gesetzen aber so einen Passus, der nennt sich Bestandsschutz. Also wenn mal etwas anders zugelassen war, dann darf das auch so bleiben, weil es sonst einer Art Enteignung gleichkommt. Und die Fahrzeuge sterben ja eh nach und nach aus.

Was ist also mit den Bestandsfahrzeugen? Was zeichnet sie in den Papieren aus? Mein TÜV Ingenieur meinte, es müsse in den Papieren die Schlüsselzahl 26 bei Fahrzeugart haben und bei Aufbauart 0400 oder 1400.

Also fing ich an, Leute, die solche Fahrzeuge bei Kleinanzeigen anbieten anzuschreiben, ob sie mir einmal ein Foto von den Papieren schicken könnten. Und bei drei Angeboten von 25km/h Wanderdünen kam immer das selbe Ergebnis heraus.

Fahrzeugart 01 = PKW, Aufbauart 0200 = geschlossen. Bedeutet laut TÜV eindeutig: Dieses Fahrzeug muss mit normalen Kennzeichen angemeldet, versichert und versteuert werden. Unterliegt dann der HU/AU Pflicht und auch der Plakettenpflicht für Dummweltzonen.

Nächster Schritt: Bei Versicherungen nachfragen. Sowohl HUK als auch WGV, die ich beliebig herausgriff sagten mir am Telefon, dass sie dafür kein Versicherungskennzeichen vergeben würden. Die HUK meinte zudem, dass sie mir das Versicherungskennzeichen entziehen würden, wenn sie davon erfahren, dass ein solches Fahrzeug damit bewegt wird.

Sind die jetzt noch mit Versicherungskennzeichen bewegten, auf 25 km/h gedrosselten normalen PKW (also nicht die als Leichtkraftfahrzeuge gebauten Fahrzeuge) illegal unterwegs?

Ich habe sogar jemanden gefunden, der so ein Auto auf Versicherungskennzeichen bewegt. Habe länger mit ihm telefoniert. Er meinte sein TÜV und auch die Zulassungsstelle hätten bestätigt, dass es möglich wäre. Sein Fahrzeug war vorher sogar mit normalen Kennzeichen unterwegs. Als Papiere hätte er den alten Fahrzeugschein dabei, in dem der vorherige Halter steht plus den Versicherungsnachweis. Er hätte sogar einen Unfall mit dem Auto gehabt und die Versicherung hätte das bezahlt. KANN sein, dass es da durchaus irgendeine Lücke gibt, kann aber auch sein, dass das so eine Grauzone ist, wo sich keiner so richtig auskennt und es deshalb nicht aufgefallen ist, dass das Fahrzeug gar nicht auf Versicherungskennzeichen hätte laufen dürfen. Und ehrlich gesagt: Ich habe keinen Bock auf Lotto spielen. Stumpf irgendeinen Versicherungsmakler zu suchen, den vollzuquatschen, dass das geht und hoffen, dass es niemandem auffällt – nicht so mein Ding. Wenn ich aber irgendeine Regelung mit Paragraph hätte, ausgedruckt im Auto liegen, falls ich einmal angehalten werde, dann wäre es safe.

Aber es ist zum Haare ausraufen – ich finde die Gesetzeslücke nicht. Hat einer der Leser einen sachdienlichen Hinweis?

4 thoughts on “Auf der Suche nach der Lücke

  1. Umgebaute gedrosselte normale Pkw haben nur den Bestandschutz so lange sie auf den Halter laufen, der zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung (keine Ahnung mehr wann das war) im Schein eingetragen war. Bei Abmeldung bzw. Umschreibung erlischt der Bestandsschutz. Ich habe das gerade mit einer umgestrickten A-Klasse durch, die unfallbeschädigt wurde und dann wieder in Betrieb gesetzt werden sollte..

  2. Moin KLE,

    Du hast es doch schon selbst geschrieben.
    Du brauchst kein umgesticktes Auto, Du brauchst ein L6E und die Dinger dürfen bis zu 250 kg zuladen. (je nach Hersteller und Typ)

    Gruß vom Nordlicht

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.